). 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Bürgertelefon 115. Zuständig ist die Behörde, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat. Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen. Dieses Verfahren dauert circa 2 Wochen. Ihr zentraler Zugang zur Verwaltung Telefon: (030) 115 Montag - Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr Bürgertelefon 115 Wie erhalte ich Ersatz? Melden Sie umgehend den Verlust Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.. Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fah r zeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsb e hörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Beantragen Sie … Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wegen Verlusts neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. Brieftaschenverlust: Ein Ersatz-Dokument können Sie im BürgerService beantragen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. Die Zulassungsbehörde leitet dann das sogenannte Aufbietungsverfahren ein. Ein … Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen. Gehen Sie für den Ersatz mit Ausweis, der HU und Fahrzeugschein zum Zulassungsamt. Zulassungsbescheinigung Teil 1 nach Verlust/Diebstahl ersetzen in Bernau bei Berlin Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie bei der Zulassungsstelle Bernau bei Berlin eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil … Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief verloren? Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Kosten: ~ 80€ von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abh o len. meinen Fahrzeugbrief verloren. Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren oder wurde sie / er gestohlen? Anmelden Registrieren. Erst nach Ablauf dieser Zeit darf das Ersatzpapier ausgestellt werden. Ist der Fahrzeugbrief bzw. Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird im elektronischen Verkehrsblatt … Sie sind als Fahrer eines Fahrzeugs verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 während jeder Fahrt mitzuführen. Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II eines Fahrzeuges mit BB- oder LEO-Kennzeichen Erforderliche Unterlagen: Der eingetragene Halter des Fahrzeugs gibt eine Verlusterklärung (257,8 KiB) über Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ab und beantragt ein Ersatzdokument. Das Abhandenkommen einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird durch die Zulassungsstelle im Verkehrsblatt des Kraftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht. die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen oder gestohlen worden, muss dies der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt werden. Im Fall einer Fahrzeugkontrolle der Polizei müssen Sie den Fahrzeugschein im Original vorzeigen können, ansonsten wird ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig (gemäß Paragraf 48 Nr. So gehen Sie vor: Vergewissern Sie sich bitte, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht bei einem Finanzierungsinstitut / einer Bank aufgrund eines Leasing- / Finanzierungsvertrages … Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.